Familienrecht für deutsch-thailändische Beziehungen

Niemand spricht gern darüber – aber die Erfahrung zeigt, dass bei thai-deutschen Ehen oder langjährigen Partnerschaften Streitigkeiten über Vermögen oft deutlich schwieriger sind als bei „inländischen“ Paaren. Wir beraten sowohl in Deutschland als auch vor Ort in Thailand. Unsere thailändischen Partner vor Ort sind mit den lokalen Gegebenheiten bestens vertraut – und sprechen natürlich die Landessprache.

Beratung in Deutschland und Thailand bei:

  • Gestaltung von Eheverträgen nach thailändischem und/oder deutschem Recht
  • Scheidungen von Ehen, die nach thailändischem und deutschem Recht geschlossen wurden
  • Adoption von Kindern
  • Todesfälle und Erbschaften
  • Erstellung von Testamenten nach deutschem und thailändischem Erbrecht (durchsetzbar in beiden Ländern)
  • Nutzung von Immobilien (privat und gewerblich)
  • Fragen des Sorgerechts bei gemeinsamen Kindern
  • Aufenthaltserlaubnisse für Deutschland
  • Unterhaltsrecht für Ehepartner und Freunde/Freundinnen
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche (einschließlich Vollstreckung) gegen geschiedene Ehepartner
  • sowie bei anderen Themen im Familienrecht, Erbrecht und Schenkungsrecht

Kooperationspartner in Deutschland und Thailand‌

  • Günter Magner war langjähriger Rechtsanwalt und ist Unternehmensberater für deutsche und thailändische Unternehmen in internationalen Geschäften. Bei der Daimler-Benz AG war er 13 Jahre zunächst als interner Rechtsberater für den Vertrieb in Asien und später als Leiter des Finanzbereichs Ausland beschäftigt. Er übernahm die Geschäftsführung eines Zulieferunternehmens der Daimler AG und ließ sich danach als selbständiger Rechtsanwalt und Unternehmer im Fahrzeugbau nieder. Mit jahrzehntelang gewachsenen Verbindungen und der Erfahrung als Vertreter der Mercedes AG bei öffentlichen Aufträgen in Südostasien berät er seit über 12 Jahren in Deutschland deutsche mittelständische Unternehmen zu Handelsgeschäften und Unternehmensgründung.
  • Uthaiwan Phattawatin ist in Deutschland staatlich geprüfte und vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin. Sie ist für private, geschäftliche und Regierungs-Mandate sowohl in Thailand als auch in Deutschland tätig, begleitet Mandanten vor Ort und übernimmt Behördengänge.

Familiäres Vermögensschutz-Zertifikat Thailand

Unser speziell auf deutsch-thailändische Ehen und Partnerschaften ausgerichtetes Schutz-Zertifikat schützt Sie bei Grundstückskäufen, Hauskäufen und Hausbauten, Geldübertragungen, Autokäufen und anderen bezifferbaren Zuwendungen an thailändische Ehepartner, Freunde/Freundinnen und gemeinsame Kinder. Mit dem Zertifkat – das es so nur bei uns gibt – stellen Sie sicher, dass ausschließlich die Personen Zugriff auf Ihre Schenkungen bekommen, die Sie bestimmen. Ihr Geld bleibt genau dort, wo Sie es haben möchten.

  • Das Schutzzertifikat silber beinhaltet die Beratung und Erstellung der notwendigen thailändischen Urkunden für den Schenker, die sicherstellen, dass die Zuwendung korrekt verwendet wird oder im Eigentum der Person bleibt, die begünstigt werden soll.
  • Das Schutzzertifikat silber dynamisch umfasst zusätzlich Nachverfolgung der Schenkungen in weiteren Jahren und jeweils jährlicher Aktualisierung der Schenkungsunterlagen nach thailändischem Recht zum Schutz der vom Schenker gegebenen Mittel.
  • Bei unserem Schutzzertifikat gold sind zusätzlich zu allen Leistungen des Zertifikats silber die Fertigung eines thailändischen Testaments inbegriffen, das vor allem zur Absicherung von deutschen Vermächtnissen und Testamenten in Thailand wichtig ist.
  • Das Schutzzertifikat gold dynamisch umfasst zusätzlich die Aufbewahrung der thailändischen Original-Urkunden, jährliche Anpassung der Schenkungen, im Todesfall Überwachung der Einhaltung der testamentarischen Verfügungen nach thailändischem Recht und Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.

Beachten Sie auch unser Angebote zum Erbrecht in Thailand.

Ihre Vorteile

  • Umfassender Service aus einer Hand durch Zusammenarbeit unserer Kanzlei mit thailändischen Anwälten zur Beratung und Erstellung aller notwendigen thailändischen Urkunden.
  • Anwaltliche Vertretung in Deutschland und Thailand.
  • Transparente Kosten durch überschaubare Pauschalpreise für die Zertifikate. (Evtl. gerichtliche Auseinandersetzungen werden getrennt vergütet, da solche Kosten nicht planbar sind.)
  • Für die Betreuung thailändischer Partnerinnen steht eine thailändische Mitarbeiterin zur Verfügung, die das notwendige Know-How und die Sensibilität für die Probleme thailändischer Frauen mitbringt.
  • Wir erstellen gerichtsfeste Dokumente, die im Streitfalle von thailändischen und deutschen Gerichten anerkannt werden.
  • Unsere thailändische Übersetzerin ist in Deutschland staatlich geprüft und vereidigt.
  • Die Vertretung vor thailändischen Gerichten erfolgt durch erfahrene thailändische Anwälte, die Zusammenarbeit mit deutschem juristischen Fachpersonal wird sichergestellt. Eine umfassende anwaltliche Vertretung (gerichtlich lt. getrennter Vereinbarung) in Deutschland ist immer enthalten.

Unverbindliche Anfrage

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, und wir klären gemeinsam, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir beraten bundesweit – und natürlich in Thailand.

Beachten Sie auch unsere weiteren Angebote zum Erbrecht in Thailand und Adoption in Thailand mit Gültigkeit in Deutschland.